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27. Juni 2024

Der Creditor Hub und die neue GIS-Pflicht

Digitale Plattform erleichtert Großgläubigern die Forderungsanmeldung und Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter

Der Creditor Hub und die neue GIS-Pflicht
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Das deutsche Insolvenzrecht ist eine zentrale Säule der wirtschaftlichen Verlässlichkeit. Damit dieser elementare Bestandteil der Wirtschaft dauerhaft funktioniert und belastbar ist, soll der Insolvenzprozess möglichst transparent, schnell und zuverlässig sein – Eigenschaften, die durch eine Digitalisierung der Abläufe erreicht werden können. Deshalb wird am 17.07.2024 ein Gesetz in Kraft treten, das deutsche Insolvenzverwalter dazu verpflichtet, ein digitales Gläubigerinformationssystem (GIS) einzuführen und zu nutzen.

Von dieser Veränderung werden alle Prozessbeteiligten betroffen sein, vor allem aber Großgläubiger wie u.a. Energieversorger, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, staatliche Institutionen etc. Sie sind im Fall einer Insolvenz in der Regel weitreichend betroffen und müssen massenhaft Forderungen anmelden. Ein großer Aufwand, der (je nach Branche) bis zu 30 Minuten je Forderungsmeldung in Anspruch nehmen kann. Schon allein der dadurch entstehende Zeitaufwand ist immens – ganz zu schweigen von der Komplexität der Insolvenzüberwachung, um die sich ein Großgläubiger auch kümmern muss. Hinzukommt, dass er im Fall einer Insolvenz nur ein sehr befristetes Zeitfenster hat, in dem er seine Forderungen geltend machen kann. Die Folge: Der Zeitdruck und die Quantität der Forderungsmeldungen bringen viele Großgläubiger an ihre Grenzen – im ungünstigsten Fall werden die Forderungen einfach ausgebucht.

Ein GIS wird Pflicht - Sind Großgläubiger unter Zugzwang ?!

Doch zurück zur GIS-Pflicht. Deren Einführung hat zur Folge, dass Insolvenzverwalter über ein GIS jedem Gläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle an das Insolvenzgericht zugestellten Berichte und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen, zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellen müssen. Das wiederum erhöht den Druck auf Gläubigerseite, es den Insolvenzverwaltern gleichzutun. Es lässt sich inzwischen sogar schon beobachten, dass Insolvenzverwalter vereinzelt, Forderungsanmeldungen bevorzugt über GIS annehmen. Großgläubiger sollten also schnellstens handeln – am besten, indem sie ihre eigenen, vorgelagerten Prozesse ebenfalls digitalisieren, beispielsweise mit dem Creditor Hub von stp.one. Diese Plattform ist für Großgläubiger bestens geeignet, weil sich damit Forderungen anmelden und Insolvenzverfahren gezielt managen lassen. Der Creditor Hub sorgt für einen übersichtlichen, einheitlichen Prozess über alle Verfahren und verschiedene Kanzleien hinweg. Der Creditor Hub stellt Informationen zu jedem Verfahren sowie zu Terminen zur Verfügung. Darüber hinaus erhält man Informationen über die bereitgestellten Dokumente und Berichte des Insolvenzverwalters sowie über den Bearbeitungsstatus der Forderungen. Es ist an der Zeit, dass sich Unternehmen und Institutionen, die als Großgläubiger agieren müssen, zeitgemäß aufstellen und ihre Prozesse ebenfalls digitalisieren – die Mehrwerte und Einsparungen werden sich schneller einstellen als man denkt.  

Wann wird ein digitales Gläubigerinformationssystem verpflichtend? 

Das Gesetz zur Digitalisierung der Justiz ist eine Regelung des Bundesgesetzgebers und tritt am 17.07.2024 in Kraft. 

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.