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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Justiz (basierend auf der EU-Richtlinie 2019/1023), kommt auf die Insolvenzverwalter in Deutschland voraussichtlich eine konkrete Veränderung zu: Sie sind ab dem 17. Juli 2024 verpflichtet ein digitales Gläubigerinformationssystem (GIS) einzuführen. Damit will die Politik sicherstellen, dass Insolvenzverwalter, Gläubiger und Gerichte unkompliziert auf Informationen zugreifen können - digital und nahezu in Echtzeit.
Diese Gesetzesänderung kommt einem Paradigmenwechsel in der Insolvenzverwaltung gleich. Ziel ist die Stärkung der digitalen Kommunikation zwischen allen am Verfahren Beteiligten. Damit alle stets über den aktuellen Status informiert sind, müssen die Insolvenzverwalter eine digitale Plattform implementieren, auf der alle Daten und Dokumente abgelegt und bereitgestellt werden.
Die Einführung eines digitalen GIS mag Insolvenzverwaltern auf den ersten Blick als Zusatzaufwand erscheinen, wird sich aber schnell als Mehrwert entpuppen. Warum? GIS ist weit mehr als ein digitales Werkzeug; es ist ein umfassendes, auch organisatorisches Tool für die Tätigkeiten in der Kanzlei. Dies bedeutet, dass Insolvenzverwalter sich intensiv mit der Eingliederung des GIS in verschiedene Arbeitsprozesse beschäftigen müssen. Diese Integration erfordert anfänglich eine gewisse Investition an Zeit und Ressourcen. Doch dieser Aufwand zahlt sich aus. Sobald GIS in die Arbeitsabläufe eingebettet ist und konsequent angewendet wird, zeigt es seine wahre Stärke und spart den Insolvenzverwaltern erheblich Zeit und damit unternehmerische Kosten. Der neue Prozess macht zahlreiche E-Mails, Telefonate oder Nachfragen überflüssig. Hinzukommt, dass Insolvenzverwalter, die frühzeitig auf ein modernes GIS setzen, die Chance haben, sich den Gerichten gegenüber als zuverlässige Partner mit einem modernen Service und einem Maximum an Professionalität zu präsentieren.
GIS gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Insolvenzkanzleien und -verfahren, egal welcher Größe und Art und nicht, wie bisher, für einzelne besondere Verfahren. Schlussendlich werden alle von der GIS-Pflicht profitieren – zuvorderst aber sicherlich die kleineren und mittelständischen Insolvenzverwalter.
Fakt ist, dass viele der großen Insolvenzkanzleien ihre Prozesse bereits digitalisiert haben – auch den Informationsaustausch mit den Gläubigern und Gerichten. Kleinere Verwalter dagegen waren bei der Digitalisierung bisher eher zurückhaltend, nicht zuletzt aus Kostengründen. Das dürfte sich jetzt ändern, denn sobald GIS von stp.one implementiert und im Einsatz ist, werden Prozesse und die Kommunikation stringenter, unkomplizierter und schneller. Der Effekt: Es bleibt mehr Zeit für andere, wichtigere Aufgaben übrig und es passieren weniger Fehler – allesamt Faktoren, die den Stresslevel bei den Beteiligten senken.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Justiz ist eine Regelung des Bundesgesetzgebers auf Basis der EU-Richtlinie und wird voraussichtlich am 17.07.2024 in Kraft treten.
Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz zügig und ohne wenig Gestaltungsspielraum für Veränderungen in Kraft tritt.
Unabhängig davon steht fest: Insolvenzverwalter, die frühzeitig den Wandel einleiten, sich auf die Digitalisierung einlassen und der Verpflichtung, ein GIS vorzuhalten nachkommen, sind schon heute die Gewinner von morgen.
Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.