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Spätestens seit Mark Zuckerberg seinen Konzern in Meta umbenannt hat, um mit dem Firmennamen seine Zukunftsvision auszudrücken, ist das Metaverse in der breiten Bevölkerung angekommen. Aber was verbirgt sich hinter diesem Sammelbegriff? Welche der zahlreichen Definitionen und Modelle sind relevant? Egal, ob man das Metaverse als die „neue Generation des Internets“ betrachtet oder nicht – feststeht, dass es eine neue Dimension der Kommunikation und Präsentation von Unternehmen mit sich bringt. Daraus ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten – auch für Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen.
Zwei unterschiedliche Blickwinkel auf das Thema wurden im STP DIGITALK METAVERSE beleuchtet. Michael Alf, Kenner von KI, Web3 und des Metaverse konzentrierte sich nach einer kurzen Einführung auf die praxisnahen Möglichkeiten dieser neuen Technologie und räumte mit verschiedenen Metaverse-Mythen auf. Die Vertreter der Kanzlei Gleiss Lutz gingen noch einen Schritt weiter und zeigten, wie sich eine Kanzlei im Metaverse präsentieren und schon heute neue Themen besetzen kann.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es nicht das eine Metaverse gibt, sondern dass es sich um viele unterschiedliche Universen handelt. KI-Spezialist Michael Alf unterscheidet beispielsweise zwischen verschiedenen Metaverse-Modellen, Zielgruppen und Nutzungsformen, z.B. Crypto-Metaverse, Game-Metaverse, Events-Metaverse, etc. Er stellte heraus, dass die Technologie für sehr viele Themenbereiche die unterschiedlichsten Nutzungsmöglichkeiten zu bieten hat.
Für Businessprojekte findet Alf vor allem eine Kombination aus KI und dem Metaverse interessant. Auf diese Art und Weise lassen sich seiner Meinung nach interessante Szenarien entwickeln. Beispielsweise kann man sich im Metaverse mit einem neuen Kunden treffen, diesen quasi in die eigene Corporate-Umgebung einladen und sich austauschen – unterstützt durch einen Avatar, der das Gespräch mit Zusatzinformationen bereichern kann.
Die Kanzlei Gleiss Lutz steht der Digitalisierung und neuen Technologien grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Folgerichtig hat sie sich auch frühzeitig mit den Möglichkeiten des Metaverse beschäftigt und festgestellt, welche Vorteile Avatare bringen und wie hilfreich es sein kann, sich mit einer 3D-Brille durch eine Kombination aus virtueller und realer Welt zu bewegen.
Deshalb hat die Kanzlei sich im Metaverse eine eigene Adresse angelegt und hat diese mit der Internetwebseite von Gleiss Lutz verbunden. Außerdem wurden Jumpin Points zu Horizon, Workrooms und Spatial eingerichtet. Ziel war es, sich in der virtuellen Umgebung mit anderen auszutauschen, die Möglichkeiten der neuen Technologie zu testen und die Zukunft mitzugestalten. Gerade in der Nutzung der 3D-Brille und dem Verbinden der analogen und digitalen Welt auf einer neuen Ebene sehen die Rechtsanwälte von Gleiss Lutz neue interessante Beratungsansätze für ihre Arbeit.
Die Kanzlei hat bereits einen ersten, gut besuchten Recruiting-Event in ihrem Metaverse-Büro veranstaltet. Beeindruckt war man dabei vor allem von der Tatsache, wie intensiv der Austausch mit den Bewerbern war und wie lange sich diese mit der Kanzlei beschäftigt haben.
Das Potenzial des Metaverse ist auch aus wirtschaftlicher Sicht interessant. So geht der Metaverse-Spezialist Dr. Eric Wagner bis Ende 2023 von einem Transaktionsvolumen von 4-5 Billionen USD aus – zum Vergleich das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland lag 2021 bei 3,7 USD. Außerdem erwartet man, dass sich gerade in der Rechtsberatung, bedingt durch das Metaverse, zahlreiche neue Gebiete auftun, die es zunächst zu verstehen und dann zu besetzen gilt.