Die Zahl von eröffneten Insolvenzverfahren steigt deutlich und diese ist im zweiten Quartal in diesem Jahr auf den höchsten Wert seit über 10 Jahren gestiegen. Das hat nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern führt auch zu großen Belastungen bei Großgläubigern. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der Einführung der GIS-Pflicht und um die Massen an Forderungsanmeldungen fristgerecht umzusetzen, müssen Großgläubiger dringender denn je ihre Prozesse anpassen.
Sie können ihre Workflows standardisieren und digitalisieren, etwa durch die Einführung einer digitalen Plattform für das Forderungsmanagement, beispielsweise den Creditor Hub von stp.one. Der Creditor Hub revolutioniert die Art und Weise wie Gläubiger ihre Forderungen anmelden, verwalten und bearbeiten, indem er den gesamten Prozess zu 100 Prozent digitalisiert. Dadurch wird nicht nur der gesamte Abwicklungsprozess effizienter, sondern auch die Datenverarbeitung. Gerade dieser Aspekt ist für Großgläubiger ein wichtiger Vorteil, weil der Creditor Hub alle Insolvenzverfahren und Forderungen an einer zentralen Stelle zusammenfasst. Das minimiert die Komplexität, erhöht die Transparenz und reduziert auf lange Sicht sogar die Kosten.
Die Oberfläche des Creditor Hubs ermöglicht eine einfache Erfassung einer oder mehrerer Forderungsanmeldungen und bietet jederzeit einen umfassenden Überblick über deren Status. Vorteilhaft ist für Großgläubiger auch die Tatsache, dass man im Creditor Hub deutschlandweit nach neuen und laufenden Insolvenzverfahren suchen kann. Mit nur wenigen Klicks lassen sich Stammdatensätze einpflegen, ebenso Gläubigervertretungen, neue Benutzer und Bankverbindungen. Dank des hinterlegten Rollen- und Rechtesystems ist es mit dem Creditor Hub auch unkompliziert, als Stellvertretung zu agieren oder bestimmte Benutzer und Ansprechpartner für spezifische Prozesse zuzulassen. Neben all diesen internen Vorteilen gibt es aber vor allem einen Mehrwert, der in der Außenwirkung liegt:
Durch die Einführung der GIS-Pflicht setzen immer mehr Insolvenzverwalter auf ein digitales Gläubigerinformationssystem und akzeptieren nur noch digital eingereichte Forderungsanmeldungen. Folglich haben Großgläubiger, die ihren Prozess bereits digitalisiert haben, hier einen ganz konkreten Wettbewerbsvorteil. Schon allein deshalb lohnt es sich für sie, den Creditor Hub einzuführen.
Es geht also nicht mehr um die Frage, ob ein Großgläubiger seine Prozesse digitalisieren sollte, sondern nur noch um die Frage wann. Je früher sich die Unternehmen einen Ruck geben und ihre Prozesse umstellen, umso besser. Und ist erst einmal der erste Schritt gemacht, werden die Großgläubiger schnell erste Quick-Wins sehen. Im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern, die der Digitalisierung vielleicht noch zurückhaltend gegenüberstehen, werden sie die Nase vorn haben: Jetzt und in Zukunft.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Justiz ist eine Regelung des Bundesgesetzgebers und tritt am 17.07.2024 in Kraft.
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